Unsere FAQ
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN AN EINEN KFZ GUTACHTER
Wenn Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben, dann fallen für Sie keine Kosten an.
Die gegnerische Versicherung muss für den Schaden aufkommen. Ihnen entstehen weder jetzt noch in Zukunft Kosten, weder für ein Unfallgutachten, noch für einen Verkehrsrechtsanwalt - dieser sollte bei einem unverschuldeten Unfall immer die Schadenabwicklung begleiten. Außerdem brauchen Sie auch keine Rechtsschutzversicherung zu haben.
Wenn es bei einem Verkehrsunfall keine verletzten Personen gibt, dann muss die Polizei nicht hinzugezogen werden - dennoch ist es in den meisten Fällen zu raten. Tauschen Sie direkt am Unfallort alle wichtigen Versicherungs- und Kontaktdaten mit dem Unfallgegner aus. Danach können Sie sich direkt an uns wenden. Wir kümmern uns um Ihre Angelegenheit, selbst, wenn die Schuldfrage noch offen steht. Sie müssen nicht die gesamte Schadenaufnahme vor Ort machen, sondern können ganz bequem und kostenfrei ein Formular von uns per Post oder E-Mail zugesandt bekommen.
Ja, es ist möglich, dass Sie einen Unfallgutachter auswählen, wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt sind. Sie haben das Recht auf einen Rechtsanwalt und einen Kfz-Sachverständigen. Beide müssen von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.
Wenn Sie an einem Unfall unschuldig sind, ist es wichtig, dass wir Ihnen dabei helfen, den Schaden zu regulieren. Ein professioneller Kfz-Gutachter kennt sich bestens mit der Rechtslage aus und kann genau feststellen, wie teuer der Schaden wird und wie hoch der Restwert Ihres Fahrzeugs ist.
Ob Sie nach einem Unfall einen Fachanwalt einschalten sollten oder nicht, ist von der Situation abhängig. Wir werden Ihnen nach der Schadenbegutachtung auch diese Frage beantworten. Wir, als Kfz-Gutachter Bulut aus Hannover, stellen Ihnen ein großes Netzwerk an fähigen Fachanwälten für Verkehrsrecht zur Verfügung.
Bei einem nicht selbst verschuldet Unfall haben, ist die gegnerische Versicherung dazu angehalten, die Kosten für einen Ersatzwagen tragen.
Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet Ihre Versicherung zu informieren. Als Unfallverursacher jedoch schon.
Die Wahl liegt bei Ihnen. Bei einer fiktiven Abrechnung bekommen Sie keine Umsatzsteuer gezahlt. Die Versicherungen weigern sich außerdem hier für Ihre Verbringungskosten aufzukommen. Sie können sich entweder für Bargeld entscheiden oder Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Wenn Sie möchten, können Sie Ihr Fahrzeug auch zu einem späteren Zeitpunkt reparieren lassen und die Umsatzsteuer beanspruchen.